Wichtig:
- Die Beantragung einer AHS-Teilnahmeberechtigung ist nur für Personen im Ruhestand zulässig und erforderlich, die aus einem bestehenden Beschäftigtigungsverhältnis an der Universität Mainz (Campus), der Universitätsmedizin Mainz oder den beiden staatlichen Hochschulen Mainz heraus direkt in den Ruhestand verabschiedet worden sind.
- Personen, die zum Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand nicht (mehr) an den o. g. Einrichtungen tätig waren, sind keine Ruheständler im o. g. Sinne, sondern Gäste (zum Status Gäste siehe entsprechende Anmelderubrik).
Anmeldungshinweise:
- Die Beantragung einer Berechtigung zur Teilnahme am AHS-Sportangebot erfolgt ausschließlich über das vollständige Ausfüllen der nachfolgenden Datenabfrage; unvollständige Anmeldungen werden gelöscht, unwahre Angaben führen zur Sperre. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
- Mit dem Absenden wird automatisiert
a) ein Browser-Fenster mit einer PDF-Datei geöffnet, der alle weiteren, erforderliche Schritte zur Erteilung der Teilnahmeberechtigung zu entnehmen sind, und
b) eine Systemnachricht mit einer Zusammenfassung der angegebenen Daten an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
Geht keine Systemnachricht zu, liegt dem eine fehlerhafte Dateneingabe zugrunde. Diese Systemnachricht ist noch keine Teilnahmeberechtigungszusage!
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