Informationen zu Teilnahme, Zulassung und Datenschutz

Teilnahmeberechtigungen: Beantragung

Die AHS-Teilnahmeberechtigung ist - unabhängig vom Erwerbszeitpunkt - nur für das Semester gültig, in dem sie erworben wurde: Für Sommersemester jeweils vom 1.4. bis 30.09. eines Jahres und für die Wintersemester jeweils vom 01.10. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres. Das Semester-Grundentgelt beträgt aktuell € 10,-.

Eine Antragstellung ist nur für nicht-studierende Angehörige der Universität Mainz (nur Campus, nicht Universitätmedizin!) erforderlich und nur unter diesem Link zulässig!

Die AHS-Teilnahmeberechtigung ist - unabhängig vom Erwerbszeitpunkt - nur für das Semester gültig, in dem sie erworben wurde: Für Sommersemester jeweils vom 1.4. bis 30.09. eines Jahres und für die Wintersemester jeweils vom 01.10. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres. Das Semester-Grundentgelt beträgt aktuell € 10,-.

Eine Antragstellung ist nur für nicht-studierende Angehörige der Kooperationseinrichtungen des Hochschulsports der Universität Mainz (u. a. UniversitätsMedizin!) erforderlich und nur unter diesem Link zulässig!

Die AHS-Teilnahmeberechtigung ist - unabhängig vom Erwerbszeitpunkt - nur für das Semester gültig, in dem sie erworben wurde: Für Sommersemester jeweils vom 1.4. bis 30.09. eines Jahres und für die Wintersemester jeweils vom 01.10. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres. Das Semester-Grundentgelt beträgt aktuell € 10,-.

Diese Antragstellung ist nur für Personen im Ruhestand zulässig und erforderlich, die aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis an der Universität (Campus), der Universitätsmedizin und der staatlichen Hochschulen Mainz heraus direkt in den Ruhestand verabschiedet worden sind. Die Anmeldung erfolgt nur unter diesem Link!

Personen, die zum Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand nicht (mehr) an der Universität oder der Universitätsmedizin Mainz tätig waren, sind keine Ruheständler im o. g. Sinne, sondern Gäste (zum Status Gäste siehe entsprechende Anmelderubrik).

Das Informationsblatt zu den Zahlungsmodalitäten öffnet sich automatisiert mit dem Absenden des Online-Antragsformulars. Sollte es irrtümlich 'weggeklickt' worden sein, kann es hier noch einmal heruntergeladen werden!

 

Hinweis: Personen, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen möchten, jedoch nicht Angehörige der Universität oder der AHS-Kooperationseinrichtungen sind, benötigen eine Mitgliedschaft im Förderverein des Hochschulsports, siehe weiter unten unter 'Zulassungsvoraussetzungen für Gäste'.

 

Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme am Hochschulsport ist nur volljährigen Personen möglich. Die einzigen Ausnahmen bilden minderjährige Studierende und Auszubildende der Universität und der Kooperationseinrichtungen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist immer der Erwerb einer gültigen, personenbezogenen Teilnahmeberechtigung. Für Studierende der Universität und der AHS-Kooperationshochschulen ihr Studierendenausweis, Beschäftigte der Universität und der AHS-Kopperationseinrichtungen müssen eine Teilnahmeberechtigung beantragen (siehe dazu weiter unten unter 'Zulassungsvoraussetzungen'). Die Teilnahmeberechtigung ist jederzeit mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. ansonsten muss die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden.

Einige Kurse erfordern eine vorherige Anmeldung. Informationen zum Anmeldeverfahren sind bei diesen Kursen immer konkret ausgewiesen. Wenn keine Informationen zu einem Anmeldeverfahren ausgewiesen sind, sind diese Kurse nicht anmeldepflichtig - Sie können einfach zu den ausgewiesenen Terminen an den Veranstaltungen teilnehemen.

Wichtig: Anmeldungen für anmeldepflichtige Kurse sind verbindlich. Bei Nichtwahrnehmung der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung; mit der Kursanmeldung wird dies ausdrücklich akzeptiert! Sind mehr Interessierte anwesend als Plätze verfügbar, erhalten zunächst die Teilnehmenden einen Platz, die schon längere Zeit regelmäßig an diesem Kurs teilgenommen haben und die als Hilfe für die weitere Kursgestaltung angesehen werden; die Entscheidungsbefugnis bzgl. der Platzvergabe liegt grundsätzlich bei der Kursleitung bzw. beim AHS.

Weisungsbefugnis: Alle Mitarbeitenden des AHS sowie des Sportinstituts, insbesondere Hallen- und Platzwarte, sind befugt, das Hausrecht auszuüben. Ein Nichtbefolgen von Anweisungen wird als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.

Kleidung: Bei Hallenveranstaltungen müssen alle Teilnehmenden ein sauberes Paar Hallenschuhe gesondert mitführen und ggf. bei (Einlass-)Kontrollen vorzeigen. Während der Veranstaltung ist eine der Sportart entsprechende, geeignete Kleidung zu tragen. Soweit es Hygiene- und/oder Sicherheitsaspekte erfordern, ist weiteres Equipment, wie z. B. Handtuch oder Rollmatte, mitzubringen.

Leistungsstärke: In verschiedene Sportarten gibt es leistungsniveaubezogene Kurseinteilungen. Diese sind unbedingt zu beachten. Die Übungsleitenden habe die Befugnis, Teilnehmende anderer Leistungsniveaus vom Kurs auszuschließen.

Hallenordnung: Die Hallen- und Hausordnungen für die einzelnen Sportstätten des Sportinstituts sowie der Universität sind in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen. Zuwiderhandlungen können zu einem dauerhaften Ausschluss von AHS-Veranstaltungen führen und werden ggf. zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen des Hochschulsports ist eine personenbezogene Teilnahmeberechtigung.
Die Teilnahmeberechtigung ist jederzeit mit zu führen und wird bei kleineren Veranstaltungsformaten von der Kursleitung überprüft, für größere Veranstaltungen werden Kontrolleure eingesetzt. Kann die Teilnahmeberechtigung nicht vorgezeigt werden, wird die Teilnahme an der Veranstaltung Sport untersagt.

Zulassungsvoraussetzungen für Studierende

Teilnahmeberechtigung: Studierendenausweis

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Nicht erforderlich

Notwendige Unterlagen: Keine

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universität

Teilnahmeberechtigung: Studierendenausweis

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Nicht erforderlich

Notwendige Unterlagen: Keine

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universitätsmedizin

Teilnahmeberechtigung: Studierendenausweis

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Nicht erforderlich

Notwendige Unterlagen: Keine

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die jeweilige Hochschule

Teilnahmeberechtigung: Studierendenausweis

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Nicht erforderlich

Notwendige Unterlagen: Keine

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die CBS

Teilnahmeberechtigung: Studierendenausweis

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Nicht erforderlich

Notwendige Unterlagen: Keine

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die IU

Studierende anderer Einrichtungen können am Hochschulsport nur als Gäste teilnehmen, siehe Rubrik => Gäste.

Zulassungsvoraussetzungen für Beschäftigte

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Universitätsangehörige

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universität

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universitätsmedizin

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die jeweilige Hochschule

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die MPI

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über das IMB

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über das Studierendenwerk

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die KiTa-Träger

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die jeweilige Hochschule

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über das Helmholtz-Institut

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 21,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die CBS

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 10,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die IU

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: € 21,- je Semester

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Aktueller Gehaltsnachweis

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die Akademie

Mitarbeitende anderer Einrichtungen können am Hochschulsport nur als Gäste teilnehmen, siehe Rubrik => Gäste.

Zulassungsvoraussetzungen für Auszubildende

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Universitätsangehörige

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Online über die AHS-Homepage

Notwendige Unterlagen: Schülerausweis, Personalausweis, Passbild

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universität

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Schülerausweis, Personalausweis, Passbild

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Universitätsmedizin

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Schülerausweis, Personalausweis, Passbild

Unfallversicherungsschutz: Gesetzliche Unfallversicherung über die Hochschule Mainz

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Schülerausweis, Personalausweis, Passbild

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die CBS

Teilnahmeberechtigung: AHS-Teilnahmeberechtigung für Kooperationseinrichtungen

Kosten: Kostenfrei

Beantragung: Weiter oben unter 'Teilnahme: Beantragung' und Auswahl der für Sie zutreffenen Rubrik!

Notwendige Unterlagen: Schülerausweis, Personalausweis, Passbild

Unfallversicherungsschutz: Keiner! Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, ggf. Unfallversicherung über die IU

Auszubildende anderer Einrichtungen können am Hochschulsport nur als Gäste teilnehmen, siehe Rubrik => Gäste.

Zulassungsvoraussetzungen für Gäste

Personen, die nicht Angehörige der Universität Mainz oder der gesondert gelisteten, mit dem Hochschulsport kooperierenden Einrichtungen sind, können, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, über eine Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Mainz e.V. Zugang zum Sportangebot des Allgemeinen Hochschulsports erhalten.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Probetraining für Gäste/Externe

Für ernsthaft interessierte Gäste/Externe, die eine Teilnahme am Programm des Hochschulsports über eine Mitgliedschaft im Förderverein erwägen, ist ein einmaliges 'Schnuppertraining' für das gewünschte Kursangebot möglich. Dieses Angebot gilt allerdings nur für nicht-anmeldepflichtige Kurse und die Angebote Fitnesstraining an Geräten bzw. Krafttraining an Geräten.

Nähere Informationen dazu finden sich auf der Informationsseite des Fördervereins hier.

 

Zahlungsmodalitäten

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Nutzung ksotenpflichtiger Angebote sowie alle Teilnahme-Grundentgelte:

- Zahlungen müssen grundsätzlich innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen eingehen. Andernfalls verfällt nicht nur die Teilnahmeberechtigung, sondern es kann auch eine dauerhafte Teilnehmesperre an AHS-Veranstaltungen verhängt werden.

- Alle Anmeldungen sind verbindlich. Können Angebote nach Anmeldung nicht wahrgenommen werden, begründet sie hierdurch kein Anspruch auf (Teil-)Rückzahlungen gegenüber dem AHS.

- Erstattungen jeglicher Art können nicht erfolgen. Ausgenommen hiervor sind nur Fälle, die der AHS zu vertreten hat, insbesondere die Stornierung von Sportangeboten.

Mit der Anmeldung bzw. Nutzung unserer Angebote erklären alle Personen explizit ihr Einverständnis mit den ausgewiesenen Bedingungen!